Schwetzinger Str. 21a
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Marktstr. 98
68789 St. Leon-Rot
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In unserer Fahrschule in St. Leon nutzen wir einen modernen Fahrsimulator zur praktischen Ausbildung der Schüler der Klasse B. Er bietet eine sichere Möglichkeit, verschiedene Fahrsituationen zu üben und das Fahrverhalten zu verbessern – ideal zur Vorbereitung auf den realen Straßenverkehr.
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse mit Anhänger bis 750 kg, wenn insgesamt 3,5 t zulässige Gesamtmasse nicht überschritten werden. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei „Begleitetes Fahren mit 17".
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t jedoch nicht mehr als 4,25 t.
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse in Kombination mit Anhängern bis 3,5t zulässige Gesamtmasse. Voraussetzung: Besitz der Klasse B.
Erweiterung der Klasse B für Führerscheininhaber, die mindestens 25 Jahre alt sind und die Klasse B seit mindestens 5 Jahren besitzen. Ohne Prüfung kann man hier mittels einer Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 führen (nur im Inland gültig und stellt keine Berechtigung zum Stufenaufstieg Klasse A2 dar).
Zweirädrige und dreirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, max. 4 kW und 50 cm³. Außerdem: Krafträder bis max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor), max. 50 cm³. Des Weiteren: vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit max. 45 km/h, 50 cm³ und 4 kW. Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien). Mindestalter: 15 Jahre.
Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 cm³ und max. 11 kW. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und mehr als 50 cm³, schneller als 45 km/h bis max. 15 kW. Mindestalter: 16 Jahre.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 35 kW und einem Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 cm³ und schneller als 45 km/h. Bei Direkteinstieg ist das Mindestalter 24 Jahre oder 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2.Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW. Mindestalter: 21 Jahre.
Einsitziges Mofa bis 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.
Die praktische Fahrausbildung ist klar strukturiert und Schritt für Schritt aufgebaut. Du startest mit den Grund-, Aufbau- und Leistungsstufen, in die auch die Grundfahraufgaben integriert sind. Anschließend folgen die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten. Zum Abschluss durchläufst du die Reife- und Testphase, in der du optimal auf die Fahrprüfung vorbereitet wirst.
Fahrschule JuMa
Marktstr. 98
68789 St. Leon-Rot
kontakt@fahrschule-juma.de
0176 37 90 80 99
Umsatzsteuer ID: DE 370405340
Steuernummer: 32100/34692
Finanzamt Heidelberg
Aufsichtsbehörde Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis,
Adelsförsterpfad 7, 69168 Wiesloch